Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Gelangensbestätigung

Bundesfinanzministerium legt ersten Entwurf eines Schreibens vor

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Gelangensbestätigung

Bei der Gelangensbestätigung handelt es sich um einen neuen einheitlichen Nachweis für innergemeinschaftliche Lieferungen. Die neue Regelung wurde durch die Zweite Verordnung zur Änderung steuerlicher Vorschriften eingeführt. Es gilt eine Übergangsfrist bis 30.6.2012. Danach müssen Gelangensbestätigungen vom Abnehmer eingefordert werden. Alle bisher geltenden Nachweismöglichkeiten entfallen ab dem 1. Juli. Betroffen davon sind Unternehmen, die Warenlieferungen in das übrige Gemeinschaftsgebiet tätigen.

Form

Nach dem Entwurfsschreiben des BMF muss die Gelangensbestätigung nicht zwingend auf amtlichem Vordruck erfolgen. In Versendungsfällen reicht als Gelangensbestätigung der Versendungsbeleg. Die Bestätigung kann auch aus mehreren Dokumenten bestehen, wenn dadurch in Summe alle erforderlichen Nachweise erfolgen können.

Unterschrift

Schwierigkeiten bereitete der Praxis das ursprüngliche Erfordernis der Unterschrift des Abnehmers. Das BMF lässt in dem Entwurfsschreiben nun auch eine Unterschrift von einem Dritten zu. Im Fall einer elektronischen Übermittlung ist keine Unterschrift erforderlich.

Sammelbestätigung

Es muss nicht für jede Lieferung eine einzelne Gelangensbestätigung erstellt werden. Auch Sammelbestätigungen sind möglich.

Aufbewahrung

Zwar hat die Aufbewahrung der Gelangensbestätigung durch den leistenden Unternehmer zu erfolgen. Es reicht aber auch, wenn sie beim Spediteur aufbewahrt wird. Mit der Veröffentlichung des endgültigen BMF-Schreibens ist noch im Juni zu rechnen. Ggf. kann mit einer weiteren Verlängerung der Übergangsfrist - wie von den Verbänden angeregt - bis 31.12.2012 gerechnet werden.

Stand: 12. Mai 2012

Bild: Sabimm - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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