Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Badmodernisierung als Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer

Anteilige Absetzbarkeit von Renovierungskosten

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Anteilige Absetzbarkeit von Renovierungskosten

Arbeitszimmer

Aufwendungen für ein Arbeitszimmer – im Streitfall das Arbeitszimmer eines selbstständig Tätigen – zählen grundsätzlich zu den Betriebsausgaben. Voraussetzung ist, dass das Arbeitszimmer ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich oder beruflich genutzt wird.

Renovierungskosten

Streitgegenstand waren Aufwendungen für den Umbau eines Badezimmers zur behindertengerechten Nutzung. Der Steuerpflichtige machte die Kosten gemäß dem Anteil seines Arbeitszimmers an der gesamten Gebäudewohnfläche seines Privathauses geltend. Das Finanzgericht Münster (FG) hielt es für geboten, die Umbaukosten anteilig zu den Betriebsausgaben des Arbeitszimmers hinzuzurechnen (Urt. vom 18.03.2015, 11 K 829/14). Entscheidend war, dass die Modernisierung zu einer Werterhöhung des gesamten Hauses führte. Dadurch würde sich auch der Entnahmewert des Arbeitszimmers entsprechend erhöhen, sodass der Betriebsausgabenabzug nach Auffassung des Gerichts schon zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung geboten war. Das Finanzgericht hat die Revision zugelassen. Ein Aktenzeichen für das Revisionsverfahren ist noch nicht bekannt.

Stand: 29. Juni 2015

Bild: Spectral-Design - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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