Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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§ 6b-Rücklage auch für EU-Auslandsimmobilien

Stille Reserven auch auf EU-ausländisches Grundvermögen übertragbar

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§ 6b-Rücklage

Der Steuergesetzgeber räumt bilanzierenden Gewerbetreibenden als auch freiberuflich Tätigen sowie den Landwirten bei der Veräußerung oder Entnahme von Betriebsgrundstücken und Betriebsgebäuden die Möglichkeit ein, in Höhe der stillen Reserven eine den Gewinn mindernde Rücklage auf bestimmte Zeit zu bilden, die so genannte § 6b-Rücklage (bzw. § 6c-Rücklage bei Freiberuflern und Landwirten).

Der Fall

Geklagt hatte eine niederländische Kapitalgesellschaft, die aus der Veräußerung eines in Deutschland gelegenen Grundstücks eine § 6b-Rücklage in die Bilanz eingestellt hatte. Die Kapitalgesellschaft reinvestierte den Gewinn in ein Grundstück in den Niederlanden. Die Finanzverwaltung erkannte die Ersatzinvestition nicht an und löste die Rücklage gewinnerhöhend auf. Das Finanzgericht Niedersachsen vertrat die Auffassung, dass die Bildung bzw. Auflösung einer § 6b-Rücklage “keine Zugehörigkeit des Reinvestitionsguts zum Anlagevermögen einer inländischen Betriebsstätte“ erfordert. Vielmehr genügt es, wenn das Reinvestitionsgut zu einer „Betriebsstätte im Gemeinschaftsgebiet“ gehört (Urt. v. 1. 12. 2011, Az 6 K 435/09). Revision beim Bundesfinanzhof (Az. BFH I R 3/12) wurde zurückgewiesen.

EU verklagt Deutschland

Am 27.9.2012 hat die EU-Kommission mehrere Klagebeschlüsse gegen Deutschland eingeleitet. Einer der Beschlüsse betrifft die gegenwärtige Regelung der § 6b-Rücklage. Steuerpflichtige können sich in gleichgelagerten Fällen sowohl auf das FG-Urteil als auch auf das EU-Verfahren berufen.

Stand: 12. Juni 2013

Bild: vaso - Fotolia.com

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