Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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International: Verdeckte Gewinnausschüttung über die Grenze

Wenn für die verdeckte Gewinnausschüttung keine Gegenkorrektur im Ausland erfolgt

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Verdeckte Gewinnausschüttung

Unter einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) werden Vermögensminderungen oder Vermögensmehrungen verstanden, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind, sich auf den steuerpflichtigen Gewinn auswirken und nicht auf einem entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss beruhen. Stellt der Betriebsprüfer eine vGA fest, erfolgt bei der Kapitalgesellschaft eine Gewinnkorrektur und beim Gesellschafter eine entsprechende Bezugserhöhung.

Auslandsberührung

Beanstandet der Betriebsprüfer eine vGA wegen formeller Mängel (es wurden keine klaren und eindeutigen vorherigen Vereinbarungen getroffen) zwischen einem inländischen Unternehmen und einem ausländischen Tochterunternehmen, kommt es regelmäßig zu einer Doppelbesteuerung, da die geltenden DBA-Bestimmungen (im Fall Art. 6 DBA-Niederlande, welcher Art. 9 OECD-Musterabkommen entspricht) auf Seiten der Auslandstochter keine Gewinnkorrekturen erlauben, die sich aus der Nichterfüllung der nach nationalem Recht erforderlichen rein formalen Voraussetzungen begründen.

Rechtsprechung

Dies hat auch das Finanzgericht Hamburg richtig erkannt und in einem Streitfall, in dem der Betriebsprüfer eine vGA „nur“ mangels fehlender vorheriger Vereinbarungen angenommen hat (nach nationalen Vorschriften) verneint. Begründung: Geltende DBA-Bestimmungen (im Fall Art. 6 DBA-Niederlande) entfalten eine diesbezügliche Sperrwirkung (Urt. v. 31.10.2011, 6 K 179/10, Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof anhängig unter Az. BFH Az. I R 75/11).

Stand: 12. Juni 2012

Bild: geando - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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