Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

Seitenbereiche

Vereinbaren Sie hier einen Termin in Leonberg oder Leinfelden-Echterdingen!

Anhebung des Mindestlohnes und der dynamischen Geringfügigkeitsgrenze zum Jahresbeginn 2025

Mindestlohn steigt 2025 auf € 12,82, die Geringfügigkeitsgrenze steigt auf € 556,00

zum Inhalt
Inhalt
Illustration
Illustration

Mindestlohn

Zum 1.1.2025 wurde der gesetzliche Mindestlohn von € 12,41 auf € 12,82 angehoben. Der Betrag gilt brutto und pro Zeitstunde. Bei 40-stündiger Wochenarbeitszeit wird ab Januar 2025 ein Bruttomonatslohn von mindestens (12,82 x 173,33 Arbeitsstunden =) € 2.222,09 erreicht.

Dynamische Geringfügigkeitsgrenze

Seit Oktober 2022 bemisst sich die Verdienstgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen an der Mindestlohnhöhe (dynamische Geringfügigkeitsgrenze). Für 2025 beträgt die Verdienstgrenze € 556,00. Dies entspricht einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen.

Besonderheiten bei Minijobber

Für die Einhaltung der Verdienstgrenzen für Minijobber müssen ab 1.1.2025 die Arbeitszeiten angepasst werden. Möglich sind (€ 556,00 dividiert durch € 12,82 =) 43,37 Stunden im Monat. Bei Minijobbern muss die maximale Arbeitszeit im Arbeitsvertrag dokumentiert sein. Sonst gilt nach § 12 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes/TzBfG eine Arbeitszeit von 20 Wochenstunden, was unter Berücksichtigung des neuen Mindestlohns regelmäßig zur Überschreitung der Verdienstgrenzen führen würde.

Höherer Einstiegslohn für Midijobber

Die untere Betragsgrenze für Midijobber beträgt seit 1.1.2025 € 556,01. Die obere Betragsgrenze in Höhe von € 2.000,00 bleibt unverändert.

Stand: 17. Dezember 2024

Bild: magele-picture - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

Starten Sie jetzt den nächsten Schritt: wir beraten Sie persönlich, zuverlässig und vorausschauend. Jetzt unverbindlich kontaktieren!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.