Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

Seitenbereiche

Vereinbaren Sie hier einen Termin in Leonberg oder Leinfelden-Echterdingen!

UST-Voranmeldung für Dezember

Als „kurzer Zeitraum“ gelten im Allgemeinen 10 Tage.

zum Inhalt
Inhalt
Illustration
Illustration

10-Tage-Frist

Nach dem für Einnahmen-Überschussrechner geltenden Vereinnahmungs- und Verausgabungsprinzip (§ 11 Einkommensteuergesetz/EStG) müssen wiederkehrende Einnahmen oder Ausgaben, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres zugeflossen sind, für dasjenige Kalenderjahr verbucht werden, zu welchem die Einnahmen oder Ausgaben wirtschaftlich gehören. Als „kurzer Zeitraum“ gelten im Allgemeinen 10 Tage.

Umsatzsteuer

Diese Regelung gilt auch für die an das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer. Will der Steuerpflichtige erreichen, dass der Voranmeldungsbetrag für die Umsatzsteuer Dezember noch für den Dezember als Betriebsausgabe berücksichtigt werden kann, muss er den Zahlbetrag vor dem 10. Januar dem Finanzamt überweisen. Dies gilt auch dann, wenn sich die Frist infolge eines Feiertages um einen Tag verlängert, wie der Bundesfinanzhof (BFH) festgestellt hat (Urteil vom 27.6.2018, X R 44/16). Im Streitfall hat eine Steuerpflichtige die Umsatzsteuervorauszahlung für Dezember am 8. Januar überwiesen und die Zahlung noch im Dezember als Betriebsausgabe geltend gemacht. Der BFH gab der Klägerin recht.

12 Tage als „kurze Zeit“

In einem ähnlich gelagerten Fall entschied das Finanzgericht (FG) Münster (Gerichtsbescheid vom 7.3.2018, 13 K 1029/16), dass als „kurzer Zeitraum“ auch ein Zeitraum von 12 Tagen angesehen werden kann. Gegen dieses Verfahren ist ein Revisionsverfahren vor dem BFH anhängig (Az. VIII R 10/18).

Stand: 27. Dezember 2018

Bild: sakkmesterke - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

Starten Sie jetzt den nächsten Schritt: wir beraten Sie persönlich, zuverlässig und vorausschauend. Jetzt unverbindlich kontaktieren!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.