Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Vorsteuerabzug bei Referenz- statt Rechnungsnummer

Mindestangaben auf Rechnung

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Vorsteuerabzug

Eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung muss u. a. „eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen“ enthalten, „die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird“ (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 Umsatzsteuergesetz - UStG). Fehlt eine solche Rechnungsnummer, kann das Finanzamt den Vorsteuerabzug versagen.

Referenznummer

Das Finanzgericht (FG) Köln hat in einem Verfahren die Angabe einer Referenznummer an Stelle einer fortlaufenden Rechnungsnummer für formal ausreichend angesehen (FG Köln vom 14.9.2016, 2 K 195/14). Der Senat begründet seine Entscheidung damit, dass die fehlerhafte Angabe einer Rechnungsnummer nicht zur Unwirksamkeit des Vorsteuervergütungsantrags führen würde. Das FG räumte dabei ein, dass die bloße Angabe einer Referenznummer statt der Rechnungsnummer inhaltlich nicht zutreffend und damit nicht ausreichend sei. Der Referenznummer würde aber minimaler, eigenständiger Erklärungswert zukommen. Außerdem ermöglicht eine Referenznummer wie eine Rechnungsnummer eine eindeutige Zuordnung der Rechnungen, für welche die Vorsteuervergütung beantragt wird. Gegen diese Entscheidung ist eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof (BFH) unter dem Az. XI B 88/16 anhängig.

Stand: 28. Dezember 2016

Bild: CrazyCloud - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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