Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Stärkung der Betriebsrenten

Referentenentwurf für ein Betriebsrentenstärkungsgesetz

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Betriebsrente

Das derzeit geltende „Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung“ sieht – neben der Direktzusage – im Wesentlichen folgende Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge vor: Direktversicherungen, Pensionskassen, Pensionsfonds und Unterstützungskassen. Das praktische Umsetzungsprozedere für jeden Durchführungsweg stellt sich derzeit als sehr komplex dar. Besonders kleinere Unternehmen sind überfordert. Die Bundesregierung will hier Erleichterungen schaffen. Mit dem neuen Referentenentwurf sollen vor allem kleinere Unternehmen und Beschäftigte mit niedrigem Einkommen an die betriebliche Altersversorgung herangeführt werden.

Wesentliche Neuerungen im Überblick

Neue Form der Betriebsrente:
Im Betriebsrentengesetz soll Sozialpartnern die Möglichkeit eröffnet werden, auf tariflicher Grundlage reine Beitragszusagen einzuführen. Mindest- bzw. Garantieleistungen der durchführenden Einrichtungen sollen hierfür wegfallen. Außerdem sollen die Arbeitgeber verpflichtet werden, im Fall einer Entgeltumwandlung die ersparten Sozialversicherungsbeiträge an die Beschäftigten weiterzugeben.

„Optingout“ bzw. „Optionsmodelle“:
Die neuen Begriffe stehen für eine automatische Entgeltumwandlung. Im Betriebsrentengesetz sollen die Rechtsgrundlagen für solche Modelle geschaffen werden, sodass die Sozialpartner künftig rechtssicher solche Modelle regeln können.

BAV-Förderbetrag:
Im Einkommensteuergesetz soll ein neues steuerliches Fördermodell spezifisch für Geringverdiener eingeführt werden.

Flexible Höchstbeträge:
Die steuer- und sozialversicherungsfreien Höchstbeträge für Zahlungen an Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen von derzeit 4 % der Beitragsbemessungsgrenze West der Rentenversicherung (2017 = 4 % aus € 76.200,00 = € 3.048,00) sollen zu einer einheitlichen prozentualen Grenze zusammengefasst und angehoben werden.

Inkrafttreten

Das neue Gesetz soll bis auf wenige Ausnahmen ab dem 1.1.2018 gelten.

Stand: 28. Dezember 2016

Bild: drubig-photo - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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