Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Betriebsprüfungen 2017

BFH stärkt Rechte der Finanzverwaltung

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Außenprüfung und Anschlussprüfung

Kündigt sich der Betriebsprüfer an, prüft er im Regelfall die letzten drei zurückliegenden Geschäftsjahre. Nach Abschluss der Prüfungen sollten sich Steuerpflichtige jedoch nicht darauf einstellen, für mehrere Jahre ungeprüft zu bleiben. Denn einen Anspruch auf einen prüfungsfreien Zeitraum hat ein Unternehmer nicht, wie der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat (15.6.2016, Az. III R 8/15).

Der Fall

Bei einem Unternehmer, der zunächst ein Kleinbetrieb war, dann aber zum Großbetrieb wurde und letztlich wieder ein Mittelbetrieb war, ordnete das Finanzamt zwei Außenprüfungen an und zwar für die Zeiträume 2002 bis 2004 sowie 2005 bis 2007. Anschließend wurde der Betriebsprüfer für eine Anschlussprüfung für den Zeitraum 2008 bis 2010 erneut vorstellig. Der BFH hatte die Anschlussprüfungen für rechtmäßig gehalten.

Fazit

Unternehmer sollten sich im kommenden Jahr auf mehr Betriebsprüfungen einstellen. Die BFH-Entscheidung hat den Finanzämtern einen großen Ermessenspielraum gegeben. Betriebsprüfungen sind danach jederzeit zulässig, auch im Anschluss. Begründungen dafür müssen dem Unternehmer nicht gegeben werden. Folgeprüfungen, egal wie kurz die Abstände sind, unterliegen dem Ermessen des Finanzamtes. Permanente Prüfungen verstoßen nicht gegen das Übermaßverbot.

Stand: 28. Dezember 2016

Bild: enterlinedesign - Fotolia.com

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