Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Sachbezugswerte 2016

Der Lohnsteuer unterliegen neben Geldbezügen auch Sachbezüge, soweit sie aus dem Beschäftigungsverhältnis herrühren.

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Steuerpflichtige Sachzuwendungen

Der Lohnsteuer unterliegen neben Geldbezügen auch Sachbezüge, soweit sie aus dem Beschäftigungsverhältnis herrühren. Arbeitnehmer erhalten vielfach neben ihren Lohnbezügen auch freie Unterkunft und Verpflegung. Zur wertmäßigen Bemessung dieser Leistungen enthält die „Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt“ (sogenannte Sozial-versicherungsentgeltverordnung - SvEV) bestimmte Sachbezugswerte. Diese gelten auch im Steuerrecht.

Sachbezugswerte

Die amtlichen Sachbezugswerte werden jährlich neu festgelegt. Für 2016 sind folgende Werte maßgeblich: Für ein kostenfreies Frühstück gilt ein Wert von € 50,00 im Monat bzw. € 1,67 pro Tag. Für das tägliche Mittag- oder Abendessen sind € 93,00 im Monat bzw. € 3,10 pro Tag festzusetzen. Für eine komplette freie Verpflegung gilt ein Sachbezugswert von € 236,00 pro Monat. Die freie Unterkunft ist mit einem Pauschbetrag von € 223,00 anzusetzen.

Freie Verpflegung und Unterkunft

Erhält ein Beschäftigter zu seinem Lohn hinzu freie Verpflegung und Unterkunft, sind insgesamt € 459,00 dem steuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn hinzuzurechnen. Das sind gegenüber 2015 € 7,00 mehr.

Stand: 21. Dezember 2015

Bild: yuritz - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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