Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Gewerbesteuer verfassungsgemäß

Nichtabziehbarkeit bei Einkommensteuer zulässig

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Nichtabziehbarkeit bei Einkommensteuer zulässig

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer war bis 2008 als Betriebsausgabe abzugsfähig. Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 wurde der Betriebsausgabenabzug gestrichen. Stattdessen wurde der Anrechnungsfaktor zur Steuerermäßigung von 1,8 auf 3,8 des Gewerbesteuermessbetrages erhöht.

Verstoß gegen das Nettoprinzip

Wegen der Nichtabzugsfähigkeit waren in der Vergangenheit verfassungsrechtliche Bedenken geäußert worden. Der Bundesfinanzhof hat diese jetzt jedoch zurückgewiesen. Das Abzugsverbot verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot oder die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes (BFH vom 10.9.2015, IV R 8/13).

Gesamtpaket Steuerentlastung

Der BFH begründete seine Entscheidung u. a. damit, dass die Unternehmensteuerreform 2008 auch Steuerentlastungen mit sich brachte und die Erhöhung der Gewerbesteuerbelastung im Gesamtzusammenhang mit den steuerlichen Entlastungen zu sehen ist. Außerdem würde bei Personenunternehmen die Gewerbesteuer teilweise auf die Einkommensteuer der Anteilseigner angerechnet.

Stand: 21. Dezember 2015

Bild: MH - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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