Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

Seitenbereiche

Vereinbaren Sie hier einen Termin in Leonberg oder Leinfelden-Echterdingen!

Automatischer Informationsaustausch

Einstimmiger Beschluss des Finanzausschusses

zum Inhalt
Inhalt
Illustration
Illustration

Einstimmiger Beschluss des Finanzausschusses

Automatischer Informationsaustausch

Der Startschuss für einen automatischen Informationsaustausch von Finanzkonten fiel am 28. und 29.10.2014 in Berlin. Anlässlich der 7. Jahrestagung des Globalen Forums zu Transparenz und Informationsaustausch für Besteuerungszwecke unterzeichneten mehr als 50 Vertreter der Finanzministerien und Steuerbehörden ein internationales Abkommen. Gemeldet werden danach u. a. Name und Anschrift, Ansässigkeitsstaat(en), Steuer-Identifikationsnummer bzw. bei natürlichen Personen Geburtsdatum und Geburtsort, die Kontonummer, Kontosaldo oder Kontowert. Mitgeteilt wird auch jeder rückkaufsfähige Versicherungsvertrag.

Einstimmiger Beschluss

Im November des vergangenen Jahres hat der Finanzausschuss mit den Stimmen aller Fraktionen die internationale Vereinbarung gebilligt. Die Umsetzung in nationales Recht erfolgt über das „Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen und zur Änderung weiterer Gesetze“ (Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz – FKAustG - BT Drucks 18/5920 vom 7.9.2015).

Zeitpunkt der Erstanwendung

Die erste Datenübermittlung an das Bundeszentralamt für Steuern als zuständige Behörde für die Weiterleitung der Daten an die ausländischen Wohnsitzfinanzämter hat von den meldenden Finanzinstituten erstmals zum 31.7.2017 zu erfolgen (§ 5 Abs. 1 FKAustG-E). Zu übermitteln sind die Daten aus dem Vorjahr 2016. Das Bundeszentralamt für Steuern meldet die Daten jeweils zum 30. September eines Jahres an die ausländischen Finanzbehörden weiter. Der Datenaustausch erfolgt erstmals zum 30.9.2017 für 2016 (§ 27 FKAustG-E).

Stand: 21. Dezember 2015

Bild: giomatmicro - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

Starten Sie jetzt den nächsten Schritt: wir beraten Sie persönlich, zuverlässig und vorausschauend. Jetzt unverbindlich kontaktieren!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.