Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Lohnsteueranmeldung 2015

Arbeitgeber müssen ihrem Betriebsstättenfinanzamt die von ihnen selbst zu zahlende pauschale Lohnsteuer anmelden.

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Lohnsteueranmeldung

Arbeitgeber müssen ihrem Betriebsstättenfinanzamt sowohl die von den lohnsteuerpflichtigen Arbeitnehmern einbehaltene als auch die von ihnen selbst zu zahlende pauschale Lohnsteuer anmelden. Dies hat spätestens am 10. Tag nach Ablauf des Lohnsteuer-Anmeldungszeitraumes (Termine siehe unten) zu erfolgen. Der maßgebliche Anmeldungszeitraum richtet sich nach der Höhe der abzuführenden Lohnsteuer.

Vierteljährliche Lohnsteueranmeldungen

Die Grenze für die Abgabepflicht der vierteljährlichen Lohnsteueranmeldung wurde zum 01.01.2015 von 1.000 € auf 1.080 € erhöht. Sofern die abzuführende Lohnsteuer im vorangegangenen Jahr – also 2014 – den Betrag von 1.080 € überstiegen hat und 4.000 € nicht überschreitet, ist der Arbeitgeber zur vierteljährlichen Abgabe einer Lohnsteueranmeldung verpflichtet.

Monatliche Lohnsteuer-anmeldungen

Bei den Arbeitnehmern, für die der Arbeitgeber monatliche Lohnsteueranmeldungen abgeben muss, ändert sich hingegen nichts. Hier ist weiterhin die 4.000-€-Grenze maßgeblich. Hat also die abzuführende Lohnsteuer für einen Arbeitnehmer im vergangenen Jahr 2014 die 4.000-€-Grenze überschritten, ist – wie bisher – die monatliche Abgabe einer Lohnsteueranmeldung erforderlich.

Stand: 22. Dezember 2014

Bild: nh-foto- Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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