Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Vorausgefüllte Steuererklärung kommt

Finanzverwaltung stellt gespeicherte Daten zur Verfügung

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Finanzverwaltung stellt gespeicherte Daten zur Verfügung

Vorausgefüllte Steuererklärung

Einen wesentlichen Punkt im Koalitionsvertrag stellt die Einführung der so genannten „vorausgefüllten Steuererklärung“ dar. Diese soll laut den Vereinbarungen für Rentner bereits ab 2015 und ab 2017 für alle Steuerpflichtigen zur Verfügung stehen. Mit den Vorbereitungsarbeiten soll 2014 begonnen werden. Unter der vorausgefüllten Steuererklärung ist ein über das Elster Online-Portal bereitgestelltes elektronisches Steuererklärungsformular zu verstehen, welches bereits alle bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten über den betreffenden Steuerpflichtigen enthält. Die vorausgefüllte Steuererklärung darf aber nicht so verstanden werden, dass der Steuerpflichtige das Formular nur noch unterschreiben muss.

Gespeicherte Daten

Die Formulare enthalten wie erwähnt nur jene Daten, die der Finanzverwaltung bekannt sind. Das sind u. a. die von den Arbeitgebern bescheinigten Lohnsteuerdaten und Angaben über den Bezug von Rentenleistungen, denn diese wurden der Finanzverwaltung von den Rentenversicherungsträgern übermittelt. Ferner weiß die Finanzverwaltung die Höhe der vom Steuerpflichtigen gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, zu den Vorsorgeaufwendungen sowie die persönlichen Daten wie Name, Adresse, Geburtsdatum, Konfessionszugehörigkeit usw. In den vorausgefüllten Erklärungen nicht enthalten sind Angaben über Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen, Sonderausgaben oder Angaben über zu versteuernde Einkünfte aus anderen Einkunftsarten wie Rente oder Lohn.

Elektronische Belege

Parallel arbeitet die Finanzverwaltung daran, den Steuerpflichtigen bzw. ihren steuerlichen Beratern die Zusendung notwendiger Belege auf elektronischem Weg zur Verfügung zu stellen.

Datenzugriff

Für den Zugriff auf die eigenen Daten kann sich der Steuerpflichtige im ElsterOnline-Portal anmelden und diese nach entsprechender Authentifizierung einsehen (www.elsteronline.de). Damit Steuerberater auf die vorausgefüllte Steuererklärung zugreifen können, benötigen diese von ihren Mandanten eine Vollmacht. Vollmachtsmuster werden in Kürze im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung bereitgestellt (BMF-Schreiben vom 10.10.2013 IV A 3 -S 0202/11/10001).

Stand: 19. Dezember 2013

Bild: Gorilla - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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