Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Neuer Grundfreibetrag und Höchstbeträge für Altersvorsorgeaufwendungen

Übersteigt das zu versteuernde Einkommen eines Steuerpflichtigen nicht den Grundfreibetrag, wird keine Einkommensteuer erhoben.

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Grundfreibetrag

Übersteigt das zu versteuernde Einkommen eines Steuerpflichtigen nicht den Grundfreibetrag, wird keine Einkommensteuer erhoben. Der Grundfreibetrag betrug 2013 8.130 € (bei Zusammenveranlagung 16.260 €).

Erhöhung 2014

Zum 01.01.2014 tritt die zweite Stufe des im vergangenen Jahr beschlossenen „Gesetz(es) zum Abbau der kalten Progression“ in Kraft. Der steuerfreie Grundfreibetrag steigt damit von 8.130 € auf 8.354 € (bei Zusammenveranlagung von 16.260 € auf 16.708 €). Die dadurch erreichte Entlastung der Steuerzahler ist allerdings sehr gering. Ein vollständiger Inflationsausgleich wird nicht erreicht.

„Altersvorsorgeaufwendungen“

Aufwendungen für die gesetzliche Rentenversicherung sowie Beiträge für weitere gesetzliche Altersvorsorgeeinrichtungen können ab 2014 im Umfang von 78 % (2013: 76 %) als Sonderausgaben abgesetzt werden. Der Höchstbetrag bei Alleinstehenden beträgt für 2014 15.600 € und bei Ehegatten/Lebenspartnern 31.200 € (78 % des Höchstbetrags von 20.000 €). Bei in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtigen Arbeitnehmern ist der steuerfreie Arbeitgeberanteil von den Vorsorgeaufwendungen abzuziehen. Der Höchstbetrag für die Altersvorsorgeaufwendungen steigt jährlich um 2 Prozentpunkte bis zum Kalenderjahr 2025. Danach ist der Sonderausgabenabzug zu 100 % möglich.

Stand: 19. Dezember 2013

Bild: Robert Kneschke - Fotolia.com

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Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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