Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

Seitenbereiche

Vereinbaren Sie hier einen Termin in Leonberg oder Leinfelden-Echterdingen!

Änderungen bei der Lohnsteuer durch das Jahressteuergesetz 2024

Lohnsteuerliche Änderungen ab 2025

zum Inhalt
Inhalt
Person mit Münzen
© FON's Fasai - stock.adobe.com

Jahressteuergesetz 2024

Das Jahressteuergesetz 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387) enthält eine Vielzahl gesetzlicher Anpassungen im Lohnsteuerrecht, welche speziell für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber relevant sind. Unter anderem wurde die bisherige Praxis für die Inanspruchnahme der Lohnsteuerpauschalierung ins Gesetz aufgenommen. Arbeitgeber können die Pauschalierung einfach durch Übermittlung bzw. Abgabe einer entsprechenden Lohnsteuer-Anmeldung in Anspruch nehmen (§ 40 Abs 4 Einkommensteuergesetz/EStG).

Fünftelregelung

Ab 2025 kann die Fünftelregelung (z. B. für Abfindungszahlungen) im Rahmen des Lohnsteuerabzugs nicht mehr angewendet werden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können die Tarifermäßigung allerdings weiterhin im Veranlagungsverfahren geltend machen.

Lohnsteuer-Jahresausgleich

Darüber hinaus ist ein Lohnsteuer-Jahresausgleich bei Bezug von ausländischen Einkünften, von denen keine inländische Lohnsteuer einbehalten wurde, nicht mehr möglich (§ 42b Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG neu). Der Jahresausgleich ist auch dann nicht mehr durchzuführen, wenn für die Steuerpflichtige bzw. den Steuerpflichtigen bei der Vorsorgepauschale im Zusammenhang mit der Pflegeversicherung unterschiedliche Abschläge zu berücksichtigen sind (§ 39b Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 EStG-neu).

Lohnsteuerfreibeträge

Die Antragsfrist für Lohnsteuerfreibeträge beginnt künftig jeweils am 1. November des entsprechenden Vorjahres (bisher 1. Oktober, § 39a Abs. 2 EStG neu). Die Terminverschiebung gilt erstmalig für das Ermäßigungsverfahren 2026).

Stand: 28. Januar 2025

Bild: FON's Fasai - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

Starten Sie jetzt den nächsten Schritt: wir beraten Sie persönlich, zuverlässig und vorausschauend. Jetzt unverbindlich kontaktieren!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.