Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Anrufungsauskunft

Die Anrufungsauskunft ist ein kostenloses Informationsangebot der Finanzverwaltung für Unternehmer bzw. für das Lohnbüro eines Unternehmens.

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Anrufungsauskunft

Die Anrufungsauskunft ist ein kostenloses Informationsangebot der Finanzverwaltung für Unternehmer bzw. für das Lohnbüro eines Unternehmens. Das für das Unternehmen zuständige Betriebsstättenfinanzamt erteilt auf Anfrage Auskünfte, „ob und inwieweit im einzelnen Fall die Vorschriften über die Lohnsteuer anzuwenden sind“ (§ 42e Einkommensteuergesetz-EStG).

Neues BMF-Schreiben

Die Finanzverwaltung hat in einem neuen Schreiben (vom 12.12.2017, IV C 5 - S 2388/14/10001) die Eckpunkte für die Erteilung von Auskünften festgelegt. Nach Ziffer 1 des BMF- Schreibens können auch Arbeitnehmer eine Anfrage stellen. Der Auskunftsantrag ist an das Betriebsstättenfinanzamt zu richten. Es gelten keine Formvorschriften (Ziffer 3, BMF-Schreiben). Bei mehreren Betriebsstätten werden die Auskünfte mit den anderen Finanzämtern intern abgestimmt.

Bindungswirkung

Eine Anrufungsauskunft stellt eine Wissenserklärung („unverbindliche Rechtsauskunft“) des Betriebsstättenfinanzamts dar. Mit einer Anrufungsauskunft erhält der Antragsteller Kenntnis, wie die Finanzbehörde den dargestellten Sachverhalt gegenwärtig beurteilt. Die Auskunft hat grundsätzlich nur für das Finanzamt selbst Bindungswirkung. Der Arbeitgeber hat ein Recht auf förmliche Bescheidung seines Antrags und kann eine ihm erteilte Anrufungsauskunft im Rechtsbehelfsverfahren inhaltlich überprüfen lassen.

Stand: 29. Januar 2018

Bild: Zemler - Fotolia.com

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Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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