Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Pflegegelder 2017

Steuerfreie Pflegegelder nach Pflegegrad

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Pflegereform

Mit dem zweiten und dritten Pflegestärkungsgesetz wurden u. a. der Begriff der Pflegebedürftigkeit neu definiert sowie die bisherigen Pflegestufen I bis III in fünf Pflegegrade unterteilt. Die bisherige Pflegestufe I entspricht dabei dem Pflegegrad zwei, die Pflegestufe III den Pflegegraden vier bzw. fünf. 

Steuerfreie Pflegegelder

Nach § 3 Nr. 36 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind Einnahmen für Leistungen zur Grundpflege oder zur hauswirtschaftlichen Versorgung bis zur jeweiligen Höhe der Pflegegelder nach § 37 Sozialgesetzbuch XI (Grundpflege) steuerfrei. Voraussetzung ist, dass die Leistungen von Angehörigen der Pflegebedürftigen oder von anderen Personen in Erfüllung sittlicher Pflichten durchgeführt werden.

Pflegepauschalen

Ab dem Veranlagungszeitraum 2017 sind steuerfrei Pflegegelder für Personen mit Pflegegrad zwei in Höhe von € 316,00, für Personen mit Pflegegrad drei bis zu € 545,00, bei Pflegegrad vier bis zu € 728,00 und
€ 901,00 bei Pflegegrad fünf. Die Beträge gelten monatlich. Analog unterliegen Pflegegelder, die Bedürftige aus privaten Versicherungsverträgen bis zu den genannten Betragsgrenzen erhalten, nicht der Einkommensteuer.

Stand: 30. Januar 2017

Bild: highwaystarz - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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