Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Steuererklärung – Abgabefristen 2016

Als verbindlicher Abgabetermin zur Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer gilt der 31.5.2016.

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Gleichlautende Erlasse

Die obersten Finanzbehörden haben in ihren gleichlautenden Erlassen (vom 4.1.2016) die Abgabefristen für die Einkommensteuererklärung 2015 festgelegt. Es gelten folgende Fristen:

Allgemeine Abgabefrist

Als verbindlicher Abgabetermin zur Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer gilt der 31.5.2016.

Fristverlängerung für steuerlich vertretene Steuerpflichtige

Für Steuererklärungen, die durch nach dem Steuerberatungsgesetz befugte Personen, Gesellschaften, Verbände, Vereinigungen, Behörden oder Körperschaften angefertigt werden, gewährt die Finanzverwaltung eine allgemeine Fristverlängerung bis zum 31.12.2016. Die Fristverlängerung gilt allerdings nicht für Anträge auf Steuervergütungen und auch nicht für die Abgabe von Umsatzsteuererklärungen, wenn die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit mit Ablauf des 31.12.2015 endete.

Besondere Fristverlängerung mit Begründung

Mit besonderer Begründung und aufgrund von Einzelanträgen gewährt die Finanzverwaltung eine Fristverlängerung bis zum 28.2.2017.

Stand: 27. Januar 2016

Bild: elnariz - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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