Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Steuererklärungsfristen 2015

Das Bundesfinanzministerium hat die Termine für die Abgabe der Steuererklärung 2014 im Kalenderjahr 2015 bekannt gegeben.

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Gleichlautende Erlasse

Das Bundesfinanzministerium hat in gleichlautenden Erlassen vom 02.01.2015 (Az. 2014/1114693) die Termine für die Abgabe der Steuererklärung 2014 im Kalenderjahr 2015 bekannt gegeben. Erklärungen zur Einkommensteuer, zur Körperschaftsteuer, zur Gewerbesteuer, zur Umsatzsteuer sowie zur gesonderten oder zur gesonderten und einheitlichen Feststellung nach dem Außensteuergesetz sind bis zum 31.05.2015 abzugeben.

Fristverlängerungen

Für Steuererklärungen, die durch Steuerberater, Gesellschaften, Verbände, Behörden oder Körperschaften angefertigt und eingereicht werden, die zur unbeschränkten oder beschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind, gilt eine allgemeine Abgabefrist bis zum 31.12.2015. Für die Steuererklärungen der Land- und Forstwirte gilt eine Frist bis zum 31.05.2016. Auf begründeten Einzelantrag hin kann die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen bis zum 29.02.2016 verlängert werden. Für die Steuererklärungen der Land- und Forstwirte gilt eine Verlängerungsfrist bis zum 31.07.2016. Weitergehende Fristverlängerungen kommen grundsätzlich nicht in Betracht.

Übermittlung per Telefax

Zur Einhaltung der Abgabefristen können Steuererklärungen ggf. auch per Telefax übermittelt werden. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine Einkommensteuererklärung auch wirksam per Fax an das Finanzamt übermittelt werden kann (BFH, Urteil v. 08.10.2014, VI R 82/13).

Stand: 29. Januar 2015

Bild: ©playstuff - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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