Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

Seitenbereiche

Vereinbaren Sie hier einen Termin in Leonberg oder Leinfelden-Echterdingen!

Gewerbesteuer auf dem Prüfstand

Verfassungsrechtliche Bedenken häufen sich - Finanzverwaltung reagiert

zum Inhalt
Inhalt
Illustration
Illustration

Gewerbesteuer als Betriebsausgabe

Die Gewerbesteuer ist seit der Unternehmenssteuerreform 2008 nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig. Hiergegen richten sich verfassungsrechtliche Bedenken (Revisionsverfahren BFH Az. I R 21/12). Die Finanzverwaltung hat reagiert und erlässt alle Gewerbesteuermessbescheide ab dem Veranlagungszeitraum 2008 nur noch unter Vorläufigkeitsvermerk (BMF-Schreiben vom 10.12.2012).

Gewerbesteuerliche Hinzurechnung

Nicht nur der Gewerbesteuerabzug bei der Einkommensteuer, sondern auch die Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer stößt auf verfassungsrechtliche Bedenken. Das Finanzgericht Hamburg hat mit Beschluss v. 29.2.2012, 1 K 138/10 das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angerufen. Der Vorlagebeschluss richtet sich gegen die Hinzurechnung der Summe aus Entgelte für Schulden (§ 8 Nr. 1a GewStG) sowie der Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen (§ 8 Nr. 1d und e GewStG).

Unter Berufung auf das Verfahren beim BVerfG (Az: 1 BvL 8/12) haben die Obersten Finanzbehörden der Länder durch gleichlautende Erlasse vom 30.11.2012 ihre Finanzämter angewiesen, Festsetzungen des Gewerbesteuermessbetrags für Erhebungszeiträume ab 2008 bezüglich der streitigen Hinzurechnungen nur noch vorläufig durchzuführen.

Stand: 12. Januar 2013

Bild: alphaspirit - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

Starten Sie jetzt den nächsten Schritt: wir beraten Sie persönlich, zuverlässig und vorausschauend. Jetzt unverbindlich kontaktieren!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.