Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Elektronische Übermittlung von Steuererklärungen

Ab 2012 wird die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen zur Pflicht

zum Inhalt
Inhalt

Einkommensteuererklärungen:

Steuerpflichtige, die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus freiberuflicher bzw. selbstständiger Tätigkeit erzielen, müssen ihre Einkommensteuererklärung 2011 erstmalig zwingend elektronisch übermitteln. Bislang war es dem Steuerpflichtigen freigestellt, ob er die Steuererklärung elektronisch oder in Papierform einreicht. Die zwingende elektronische Abgabe gilt außerdem für alle Feststellungserklärungen sowie für die Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung). Nicht betroffen von der elektronischen Abgabepflicht sind Arbeitnehmer.

Abgabefrist:

Bei genereller Abgabepflicht endet die Abgabefrist für elektronische als auch für Steuererklärungen in Papierform am 31. Mai 2012. Sofern der Steuerpflichtige nicht zur Abgabe verpflichtet ist und die Veranlagung beantragt, gilt eine Abgabefrist bis 31.12.2015.

Umsatzsteuererklärungen:

Was vielfach bereits anhand der regelmäßigen Umsatzsteuer-Voranmeldungen (Monats-/Quartalsmeldungen) praktiziert wurde, wird ab dem 1.1.2012 auch für die Umsatzsteuer-Jahreserklärung Pflicht! Nach § 18 Abs. 3 des Umsatzsteuergesetzes ist die elektronische Übermittlung der Umsatzsteuer-Jahreserklärung verpflichtend. Dies gilt erstmalig für Besteuerungszeiträume, die nach dem 31.12.2010 enden (vgl. § 27 Abs. 17 des Umsatzsteuergesetzes). Eine elektronische Umsatzsteuer-Jahreserklärung ist somit erstmals für das Jahr 2011 abzugeben. Die Abgabefrist endet am 31. Mai 2012.

Stand: 12. Januar 2012

Bild: Andreas F. - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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