Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

Seitenbereiche

Vereinbaren Sie hier einen Termin in Leonberg oder Leinfelden-Echterdingen!

Bundesregierung will mit steuerfreier „Aktivrente“ zum Weiterarbeiten im Alter animieren

Gesetzentwurf für eine Aktivrente

zum Inhalt
Inhalt
Rentnerehepaar sitzt auf Couch beim Laptop
© Stockphotodirectors - stock.adobe.com

Gesetzentwurf

Mit dem Entwurf eines „Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)“ will die Bundesregierung Rentnerinnen und Rentner, die das gesetzliche Rentenalter von 67 Jahren erreicht bzw. überschritten haben, zur Weiterarbeit animieren.

Die Details

Das sogenannte „Aktivrentengesetz“ enthält eine Steuerbefreiung von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit bis in Höhe von € 2.000,00 im Monat. Laut Gesetzentwurf soll dies für Rentnerinnen und Rentner eine Steuerentlastung von € 890 Mio. ergeben. Von der Steuerbefreiung Gebrauch machen können allerdings nur sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer. Ausgenommen sind Selbstständige und Beamte.

Sozialversicherungspflicht

Der steuerfreie Hinzuverdienstbetrag ist allerdings nicht auch sozialversicherungsfrei. In der Gesetzesbegründung heißt es dazu, dass mit der bestehenden Sozialversicherungspflicht auch die Sozialsysteme von dem Bonus profitieren sollen.

Inkrafttreten

Die Neuregelung soll ab 1.1.2026 gelten.

Stand: 25. November 2025

Bild: Stockphotodirectors - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

Starten Sie jetzt den nächsten Schritt: wir beraten Sie persönlich, zuverlässig und vorausschauend. Jetzt unverbindlich kontaktieren!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.