Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Steuerabzugsmöglichkeiten für Transaktionskostenanteil bei all-in-fees nutzen

Kapitalanleger sollten Absetzbarkeit des Transaktionskostenanteils bei all-in-fees nutzen

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Vermögensverwaltergebühren

Kapitalanlegerinnen und Kapitalanleger sollten zum Jahresende ihren Vermögensverwaltervertrag genau anschauen. Sofern eine sogenannte „all-in-fee“ vereinbart ist, kann ein Teil davon steuermindernd geltend gemacht werden.

BMF-Schreiben

Die Finanzverwaltung lässt im BMF-Schreiben vom 19.5.2022, IV C 1 - S 2252/19/10003 :009 (BStBl 2022 I S. 742) den Transaktionskostenanteil aus der all-in-fee zum Steuerabzug zu. Die Finanzverwaltung setzt allerdings voraus, dass im Vermögensverwaltungsvertrag festgehalten ist, wie hoch der Transaktionskostenanteil der all-in-fee ist (Rz. 93 BMF-Schreiben). Der Hintergrund einer nur beschränkten Abzugsfähigkeit der Vermögensverwaltergebühren ist, dass seit Einführung der Abgeltungsbesteuerung für Kapitaleinkünfte Werbungskosten nicht mehr geltend gemacht werden können. Anschaffungsnebenkosten und Veräußerungskosten wirken sich jedoch weiterhin steuermindernd aus.

Hälftiger Ansatz

Nachdem eine all-in-fee sowohl die Vermögensverwaltervergütung als auch die Transaktionskosten enthält und keinem Geschäft konkret zugeordnet werden kann, lässt die Finanzverwaltung die Hälfte der Pauschalgebühr zum Steuerabzug zu. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass die in der Pauschalgebühr enthaltene Transaktionskostenpauschale „auf einer sachgerechten und nachprüfbaren Berechnung beruht“ (Rz. 93 BMF-Schreiben). Weitere Einzelveräußerungskosten in Form weiterberechneter Spesen von dritter Seite können zusätzlich berücksichtigt werden.

Steuerverrechnung

Handelt es sich bei der Depotbank um eine inländische Bank, wird diese den abziehbaren Transaktionskostenanteil in den Verlustverrechnungstopf einstellen. Bei ausländischen Depots kann die Steuerverrechnung im Rahmen der Steuerveranlagung erfolgen. Die hälftigen Gebühren werden hier von den steuerpflichtigen Kapitalerträgen abgezogen.

Stand: 26. November 2024

Bild: Poorna Himasha - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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