Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Winterdienst nichts für Minijobber

Streitig war die Rechtmäßigkeit der Beschäftigung diverser Minijobber für den Räum- und Streudienst.

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Der Fall 

Streitig war die Rechtmäßigkeit der Beschäftigung diverser Minijobber für den Räum- und Streudienst. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft beauftragte Mini-Jobber mit dem Winterdienst. Eine Wohnungseigentümerin klagte dagegen und wurde vom Amtsgericht Kirchhain bestätigt. Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht (LG) Frankfurt/Main unterlag die Eigentümergemeinschaft.

Das Urteil

Das LG Frankfurt/Main sah die Beauftragung von Mini-Jobbern mit dem Winterdienst im Widerspruch zur ordnungsgemäßen Hausverwaltung. Begründung: Die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten sei nicht gewährleistet. Denn die beauftragten Mini-Jobber sind jeder für sich selbst gegenüber den Eigentümern verantwortlich. Hingegen würde nach Auffassung des Gerichts bei einem gewerblichen Unternehmen eine ordnungsgemäße Erfüllung des Winterdienstes gewährleistet sein. Denn der Unternehmensinhaber sei allein verantwortlich (Beschluss vom 15.3.2018, Az.: 2-13 S 184/16).

Stand: 27. November 2019

Bild: Stefan Demetz - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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