Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Steuergestaltungen mit Auslandsbezug

Referentenentwurf für Mitteilungspflichten

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EU-Richtlinie

Zum Aufspüren jener Steuergestaltungen, die unterschiedliche Steuerrechtsauffassungen mehrerer Länder nutzen, hat die EU-Kommission die Amtshilferichtlinie durch eine weitere Richtlinie (EU) 2018/822 des Rates der Europäischen Union „bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen“ vom 25.5.2018 (Abl. L 139 vom 5.6.2018) ergänzt. Ziel dieser Richtlinie ist, dass die lokalen Steuerbehörden der Mitgliedstaaten frühzeitig Kenntnis über diverse als relevant eingestufte Steuergestaltungen erhalten. Damit sollen auf diese Weise genutzte Gestaltungsspielräume durch Gesetzesänderungen geschlossen werden.

Referentenentwurf

Diese Richtlinie ist bis Jahresende in nationales Recht umzusetzen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat hierzu kürzlich einen Entwurf für ein „Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen“ vorgelegt. Geplant ist eine Ergänzung der Abgabenordnung um die §§ 138 d bis k. Hierin soll u. a. festgelegt werden, wann eine grenzüberschreitende Steuergestaltung vorliegt, wer diese wann melden muss und wie das Meldeverfahren ablaufen soll.

Nationale Steuergestaltungen

Ursprünglich hätten auch nationale Steuergestaltungen in die Meldepflichten mit einbezogen werden sollen. Entsprechende Regelungen sind im Gesetzentwurf nicht mehr enthalten.

Stand: 27. November 2019

Bild: Grecaud Paul - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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