Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Brexit-Steuerbegleitgesetz

Austritt Großbritanniens in 2019

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Referentenentwurf

Großbritannien wird aller Voraussicht nach am 29.3.2019 die Europäische Union verlassen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat hierzu am 10.10.2018 den Referentenentwurf für das „Gesetz über steuerliche Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Steuerbegleitgesetz / Brexit-StBG)“ veröffentlicht. Das Gesetz soll verhindern, dass der Brexit für den einzelnen Unternehmer steuerliche Nachteile hat. Der Entwurf enthält unter anderem nachstehende Regelungen.

Einbringungsgewinn

§ 22 Abs. 1 u. 2 des Umwandlungsteuergesetzes (UmwStG) regelt die rückwirkende Besteuerung des Einbringungsgewinnes von Unternehmen bzw. der Anteile an einem Unternehmen. Der Referentenentwurf sieht vor, dass eine rückwirkende Besteuerung des Einbringungsgewinnes in jenen Fällen vermieden werden soll, in denen Unternehmensteile oder Anteile vor dem Brexit bzw. vor Ablauf einer in einem Austrittsabkommen vereinbarten Übergangsfrist von einem britischen Steuerpflichtigen oder in eine britische Körperschaft zu Werten unterhalb des gemeinen Wertes eingebracht wurden.

Ausgleichsposten

§ 4g Einkommensteuergesetz (EStG) lässt die Bildung eines Ausgleichspostens für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zu, welche in eine Betriebsstätte desselben Steuerpflichtigen in einem anderen EU-Staat verbracht und dieser Betriebsstätte steuerlich zuzuordnen sind. Das Brexit-Steuerbegleitgesetz verhindert eine zwingende Auflösung solcher Ausgleichsposten.

Stand: 27. November 2018

Bild: Delphotostock - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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