Lohn-/Umsatzsteueranmeldungen
Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Anträge auf Dauerfristverlängerung, Anmeldungen der Sondervorauszahlung oder Lohnsteueranmeldungen können ab dem 1.1.2013 nur noch mit Authentifizierung übermittelt werden. Dies gilt insbesondere auch für Steuervoranmeldungen für den Dezember 2012, da diese erst 2013 übermittelt werden.
Zusammenfassende Meldungen (ZM)
Ab dem 1.1.2013 kann der Formularserver der Bundesfinanzverwaltung für die Abgabe der ZM nicht mehr genutzt werden. Meldungen ab 2013 müssen über das ElsterOnline-Portal bzw. über das BZStOnline-Portal erfolgen.
Registrierungen/Frist
Nach Mitteilung der Finanzverwaltung nimmt die Registrierung allerdings bis zu zwei Wochen in Anspruch. Nachdem die gesetzlichen Abgabefristen unabhängig von einer Registrierung einzuhalten sind, drohen bei nicht rechtzeitig erfolgter Registrierung Verspätungszuschläge.
Stand: 12. November 2012
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.
Starten Sie jetzt den nächsten Schritt: wir beraten Sie persönlich, zuverlässig und vorausschauend. Jetzt unverbindlich kontaktieren!