Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Werbungskostenabzug von Studienkosten soll abgeschafft werden

Gesetzesänderung soll BFH-Urteil rückwirkend aushebeln

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Werbungskostenabzug:

Der Abzug der Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung bzw. das Erststudium als Werbungkosten ist beim Fiskus verständlicherweise auf massive Kritik gestoßen.

Mit der Entscheidung des Bundesfinanzhofes sei der Wille des Gesetzgebers überinterpretiert worden. Der Steuergesetzgeber verweist auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, welches die Kosten des Studiums dem Privatbereich zugeordnet habe, was auch heute noch richtig sei.

Die Steuer-Gewerkschaft erwartet auch, dass die Steuerpflichtigen versuchen würden, parallel Kosten der doppelten Haushaltsführung und Kosten für Computer geltend zu machen. Die zu erwartenden Steuerausfälle seien hoch.

Gesetzesänderung:

Die Bundesregierung ruderte dem Bundesfinanzhof-Urteil mit einer Gesetzesänderung gegen.

In dem neuen Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz wurde in das Einkommensteuergesetz ein Abzugsverbot für Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium eingefügt.

Die Regelung gilt rückwirkend ab 2004. Im Gegenzug wurde aber der bisherige Höchstbetrag für den Abzug von Ausbildungskosten als Sonderausgaben von derzeit 4000 auf 6000 € erhöht.

Stand: 12. November 2011

Bild: photogl - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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