Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Gesetzentwurf für elektronische Präsenzbeurkundungen

Neue Bundesregierung will sogenannte „Medienbrüche“ verhindern

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© katja - stock.adobe.com

Gesetzentwurf  

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) will mit dem am 13.6.2025 veröffentlichten Entwurf für ein „Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung“ die elektronische Unterzeichnung von Urkunden ermöglichen. Urkunden sollen künftig mittels eines Unterschriftenpads oder durch qualifizierte elektronische Signatur oder Touchscreen unterzeichnet werden können. Der Gesetzentwurf kann auf der Webseite des BMJV als PDF-Dokument downgeloadet werden unter
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2025_Elektronische_Praesenzbeurkundung.html?nn=17134.

Verhinderung von Medienbrüchen

Das BMJV will damit sogenannte „Medienbrüche“ verhindern. Diese entstehen dadurch, dass die Urkunden im Regelfall bereits elektronisch entworfen und vorweg an die Beteiligten zur Ansicht versandt werden, jedoch im Beurkundungstermin dann zur Unterschrift auf Papier wieder ausgedruckt werden müssen. Sodann müssen die Papierausdrucke nach Unterschrift und Vollzug zur Archivierung wieder eingescannt werden. Dies soll künftig entfallen.

Beglaubigungen

Auch für Beglaubigungen sieht der Gesetzentwurf Erleichterungen vor. So sollen elektronische Unterschriften beglaubigt werden können, die per Unterschriftenpad oder Touchscreen erfolgt sind.

Stand: 28. Juli 2025

Bild: katja - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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