Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Änderungen im BEG IV

Ergänzungen zum Vierten Bürokratieentlastungsgesetz

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Bürokratieentlastung

Die Bundesregierung will Unternehmerinnen und Unternehmer von Bürokratie entlasten. Das Bundesjustizministerium spricht von dem größten je geschnürten Entlastungspaket. Das Volumen der Entlastung soll nach Regierungsangaben insgesamt über € 3 Mrd. betragen und der Bürokratiekostenindex soll auf den niedrigsten Stand seit seiner Erhebung gedrückt werden. Zu den bisherigen wesentlichen Entlastungspaketen zählen unter anderem die Verkürzung von Aufbewahrungsfristen, diverse Maßnahmen zum Abbau von Melde- und Informationspflichten oder die diversen Projekte zur Verwaltungsvereinfachung und Beschleunigung.

Neue Vorschläge

Die Bundesregierung hat in einer im Juni 2024 vorgelegten Formulierungshilfe weitere Maßnahmen zur Abschaffung überschüssiger Bürokratie vorgeschlagen. Unter anderem sollen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auch per E-Mail über die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge informieren dürfen und Altersgrenzenvereinbarungen treffen können. Damit können Abläufe in der Personalabteilung besser digitalisiert werden. Nur in besonders für Schwarzarbeit anfälligen Branchen soll weiterhin die Papierform zwingend gelten.

Betriebsstätten

Unternehmen, die ihre Betriebsstätte in den örtlichen Zuständigkeitsbereich einer anderen Gewerbebehörde verlegen, sollen sich künftig nicht mehr bei der bisherigen Behörde abmelden müssen. Vielmehr soll die Neuanmeldung alleine genügen.

Stand: 28. Juli 2024

Bild: stokkete / stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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