Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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PKW-Überlassung an ausländische Arbeitnehmer

EuGH regelt Umsatzsteuer bei PKW-Überlassung neu

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EuGH-Urteil 

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 20.1.2021 C 288-19) der Auffassung der deutschen Finanzverwaltung, dass die unentgeltliche Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung einen tauschähnlichen Umsatz darstellt, der grundsätzlich Umsatzsteuer auslöst, widersprochen. Dies hat u. a. wesentliche Auswirkungen für ausländische Arbeitgeber, die einem Arbeitnehmer im Inland einen Dienstwagen überlassen.

Bisherige Regelung

Bisher hat die Finanzverwaltung als Ort der sonstigen Leistung immer den Wohnsitz des Arbeitnehmers herangezogen (§ 3a Abs. 3 Nr. 2 Satz 3 Umsatzsteuergesetz/UStG). Der EuGH hat nun abschließend klargestellt, dass diese Ortsregelung bei einer unentgeltlichen Überlassung keine Anwendung findet. Stattdessen greift die B2C-Grundregel, das heißt, der Ort der sonstigen Leistung ist der Sitz des Unternehmens nach § 3a Abs. 1 UStG.

Beispiel

Arbeitgeber A aus Österreich überlässt dem Angestellten A aus Deutschland einen Dienstwagen auch zur Privatnutzung. Die Überlassung erfolgt unentgeltlich. Ort der sonstigen Leistung wäre dann Österreich, nicht Deutschland. Daher ist die Dienstwagenüberlassung in Deutschland nicht steuerbar.

Stand: 28. Juli 2022

Bild: terovesalainen - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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