Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

Seitenbereiche

Vereinbaren Sie hier einen Termin in Leonberg oder Leinfelden-Echterdingen!

Elektroauto-Umweltbonus bis 2020

Der Bundesanteil am Umweltbonus beträgt € 2.000,00 (reine Batteriefahrzeuge) bzw. € 1.500,00 (Hybridelektrofahrzeuge).

zum Inhalt
Inhalt
Illustration
Illustration

Förderung

Seit Juli 2016 erhalten Neuwagenkäufer von Batterieelektrofahrzeugen bzw. von außen aufladbarer Hybridelektrofahrzeuge, die seit dem 18.5.2016 gekauft worden sind, einen Umweltbonus von Bund und den Automobilherstellern. Der Bundesanteil am Umweltbonus beträgt € 2.000,00 (reine Batteriefahrzeuge) bzw. € 1.500,00 (Hybridelektrofahrzeuge). Der Herstellerbonus beträgt noch einmal so viel. Der maximale Netto-Listenpreis des Basismodells darf € 60.000,00 nicht überschreiten. Das Fahrzeug muss im Inland erstmalig zugelassen werden und auf der Liste der förderfähigen Modelle stehen.

Verlängerung bis Ende 2020

Das Förderprogramm war ursprünglich bis 30.6.2019 begrenzt. Nun hat das Bundeswirtschaftsministerium mit Förderrichtlinie vom 5.6.2019 die Kaufprämie bis Ende 2020 verlängert. Es gelten dabei weiterhin die identischen Fördersätze. Neu ist ein Förderbaustein für den Einbau akustischer Signale. Hierfür gibt es pauschal € 100,00.

Antragstellung

Adressat für Förderanträge bleibt weiterhin das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Anträge sind elektronisch zu stellen. Dem Antrag ist ein Kauf- bzw. Leasingsvertrag beizufügen (hochzuladen). Nach Prüfung ergeht ein Zuwendungsbescheid. Danach muss das Fahrzeug spätestens nach 9 Monaten zugelassen sein. Nähere Informationen zur Antragstellung finden Käufer von E-Autos auf der Homepage des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle www.bafa.de. Dort steht auch eine Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge zum Download zur Verfügung.

Stand: 29. Juli 2019

Bild: seventyfour - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

Starten Sie jetzt den nächsten Schritt: wir beraten Sie persönlich, zuverlässig und vorausschauend. Jetzt unverbindlich kontaktieren!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.