Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Schornsteinfegerkosten komplett absetzen

Als Nachweis muss der Steuerpflichtige eine Rechnung erhalten haben, die er per Überweisung begleicht.

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Handwerkerleistungen

Steuerpflichtige können für in Anspruch genommene Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 % der Aufwendungen, höchstens bis zu € 1.200,00 pro Jahr, erhalten. Begünstigt sind Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen (§ 35a Abs. 3 Einkommensteuergesetz-EStG). Als Nachweis muss der Steuerpflichtige eine Rechnung erhalten haben, die er per Überweisung begleicht.

Schornsteinfegerkosten

Vielfach wird noch die Meinung vertreten, dass Mess- und Überprüfungsarbeiten des Schornsteinfegers vom Steuerabzug ausgeschlossen seien. Doch dem ist nicht mehr so. Die Finanzverwaltung folgte einer einschlägigen Entscheidung des Bundesfinanzhofs aus 2014 zu Gutachtertätigkeiten als Handwerkerleistung (Urteil vom 6.11.2014, Az. VI R 1/13). Aufwendungen für den Schornsteinfeger können daher in der Steuererklärung vollumfänglich als Handwerkerleistung eingetragen werden, also sowohl die Kosten für Kehrarbeiten, Reparatur- und Wartungsaufwand als auch für Mess- und Überprüfungsarbeiten oder die Feuerstättenschau (FinMin Hamburg, 29.2.2016, S 2296 b - 2015/005 – 52, BMF 9.11.2016, IV C 8 - S 2296 b/07/10003 :008).

Stand: 27. Juli 2018

Bild: aldorado - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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