Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

Bundesrat hat Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens zugestimmt.

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Bundesrat

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 17.6.2016 dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens in der aktuellen, revidierten Fassung zugestimmt. Kennzeichnend für das Gesetz ist die Einführung eines automatisierten Steuerveranlagungsverfahrens.

Fallgruppenbildung und Risikomanagementsystem

Besonders einfache Steuerfälle werden beim Finanzamt künftig ohne Prüfung durch einen Sachbearbeiter verarbeitet. Hierzu werden die Steuerpflichtigen in bestimmte Merkmalsgruppen eingeteilt. Für den automatisierten Prozess von der Bearbeitung bis zum Bescheid wird ein spezielles Risikomanagementsystem geschaffen. Dieses soll Steuermanipulationen aufgreifen und herausfiltern.

Bearbeitung durch Finanzbeamte

Eine individuelle Bearbeitung einer Steuererklärung soll künftig nur noch erfolgen, wenn der Steuerpflichtige einen Antrag auf persönliche Bearbeitung stellt oder eine andere Auffassung vertritt. Letzteres wäre beispielsweise der Fall, wenn sich der Steuerpflichtige auf ein von den Verwaltungsanweisungen abweichendes Urteil des Bundesfinanzhofs beruft. Außerdem werden die Finanzbeamten bei Anfragen zur Überprüfung bestimmter Sachverhalte oder Rechtsfragen weiterhin eingesetzt. Schließlich werden Steuerfälle, die vom Risikomanagementsystem herausgefiltert werden, individuell bearbeitet.

Längere Abgabefristen

Ab dem Veranlagungszeitraum 2016 verändert sich die Abgabefrist bei Abgabe durch den Steuerpflichtigen um zwei Monate auf den 31.7. des nächsten Jahres. Steuerberater können Steuererklärungen künftig bis zum 28.2. des Zweitfolgejahres abgeben.

Stand: 27. Juli 2016

Bild: Warakorn - Fotolia.com

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Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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