Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Fiskus beteiligt sich an arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten

BFH lässt Abzug von Vergleichskosten als Werbungskosten zu

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Werbungskosten

Unter Werbungskosten fallen Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind. Bei Aufwendungen für aus dem Arbeitsverhältnis entstammende Rechtsstreitigkeiten und Prozesskosten spricht regelmäßig die Vermutung dafür, dass es sich um Werbungskosten handelt. Dies gilt, auch wenn ein Vergleich geschlossen wird, wie der Bundesfinanzhof (BFH) jüngst festgestellt hat (BFH v. 9.2.2012, VI R 23/10).

Strafbare Handlungen gegenüber Arbeitgeber

Der BFH hat den Werbungskostenabzug im Streitfall auch für strafrechtlich relevante Sachverhalte (Vertragsverletzungen, Verletzung von Betriebsgeheimnissen) bejaht. Die Finanzverwaltung war hingegen der Auffassung, dass die Rechtsstreitigkeiten außerhalb der beruflichen Aufgabenerfüllung liegen und daher nicht mit den Einkünften aus der Erwerbstätigkeit zusammenhängen. Der Werbungskostenabzug sollte daher in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber oder auch Geschäftspartner/Kunden geprüft werden!

Stand: 12. Juli 2012

Bild: eschwarzer - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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