Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Neue Regelungen für die verbindliche Auskunft

Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 wird die verbindliche Auskunft neu geregelt.

zum Inhalt
Inhalt

Verbindliche Auskunft:

Finanzämter erteilen auf Antrag verbindliche Auskünfte über die steuerliche Beurteilung von bestimmten, nicht verwirklichten Sachverhalten, sofern daraus erhebliche steuerliche Auswirkungen entstehen (können) und dies für den Antragsteller von besonderem Interesse ist. Diese Auskünfte waren – und sind auch weiterhin – kostenpflichtig. Daran ändert auch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 nichts.

Bagatellregelung:

Mit dem Steuervereinfachungsgesetz wird allerdings eine Bagatellgrenze eingeführt. Beträgt der Gegenstandswert danach weniger als 10.000 €, wird künftig keine Gebühr mehr erhoben. Gegenstandswert ist jener Wert, den die verbindliche Auskunft für den Antragsteller hat. Das ist im Regelfall der Steuervorteil, den der Antragsteller hat. Im Einzelnen berechnet sich der Gegenstandswert nach dem Anwendungserlass aus der Differenz des Steuerbetrags, den der Antragsteller unter Zustimmung seiner vorgetragenen Rechtsauffassung zu zahlen hätte, und jenem Steuerbetrag, den der Antragsteller zu zahlen hätte, wenn das Finanzamt die entgegengesetzte Auffassung vertritt.

Zeitgebühr:

Ist ein Gegenstandswert nicht bestimmbar und kann er auch nicht durch Schätzung bestimmt werden, wird für verbindliche Auskünfte wie bisher eine Zeitgebühr berechnet. Diese beträgt – unverändert - 50 € je angefangene halbe Stunde Bearbeitungszeit. Neu ist, dass keine Gebühr erhoben wird, wenn die Bearbeitungszeit weniger als zwei Stunden betragen hat. Die Neuregelungen gelten voraussichtlich ab dem 1.1.2012.

Stand: 12. Juli 2011

Bild: fuxart - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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