Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Hohe Steuerbelastung durch kalte Progression

Welche Steuermehrbelastungen Steuerzahler durch die kalte Progression im Jahr 2022 zu tragen hatten

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Kalte Progression

Als sogenannte kalte Progression werden Steuermehreinnahmen bezeichnet, die durch Einkommens- und Lohnerhöhungen entstehen, die lediglich die Inflation ausgleichen. So kommt es – bedingt durch den progressiven Einkommensteuertarif – bei gleichem Realeinkommen zu höheren Einkommensteuern. Der Steuerzahler hat damit real weniger in der Tasche.

Hohe Belastung

Die Bundesregierung hat sich zwar immer wieder dafür ausgesprochen, auf inflationsbedingte Mehrbelastungen der Steuerzahler zu verzichten. Doch Berechnungen des Münchner Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung/ifo sprechen eine andere Sprache. Die Wirtschaftsforscher beziffern die Zusatzbelastung aller Steuerzahler im vergangenen Jahr 2022 aus der kalten Progression mit € 10,9 Mrd. Vor allem die Mittelschicht wurde durch höhere Steuern belastet. Privathaushalte zahlten im Jahr 2022 durchschnittlich knapp € 325,00 mehr. Das entspricht 0,7 % des verfügbaren Jahreseinkommens. Die obersten 10 % der Einkommen zahlten hingegen fast € 1.000,00 mehr Einkommensteuern (inkl. Solidaritätszuschlag).

Keine Kompensation

Durch das für 2023 geltende neue Inflationsausgleichsgesetz würde zwar die Steuermehrbelastung der privaten Haushalte für 2023 nahezu kompensiert, aber nicht die verbleibende Steuerbelastung für das Jahr 2022 (vgl. Pressemitteilung vom 10.2.2023).

Stand: 30. März 2023

Bild: peshkova - stock.adobe.com

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