Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Verluste aus Aktien

Während Verluste aus Investmentfonds, Zertifikaten, Anleihen usw. mit Gewinnen aus Kapitaleinkünften aller Art verrechenbar sind, dürfen Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden.

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Anhängiges Verfahren BVerfG

Der Bundesfinanzhof/BFH hat zu dieser Vorschrift Bedenken geäußert und mit Vorlagebeschluss vom 17.11.2020 (VIII R 11/18) dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Frage vorgelegt, inwieweit eine Verlustverrechnungsbeschränkung bei Aktien mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das Verfahren wird beim BVerfG unter dem Az 2 BvL 3/21 geführt.

Vorläufige Steuerfestsetzung

Mit Schreiben vom 31.1.2022 IV A 3. S 0338/19/10006 :001 informiert das Bundesfinanzministerium (BMF) darüber, dass Einkommensteuerfestsetzungen für Aktienveräußerungsverluste ab dem Veranlagungszeitraum 2009 wegen der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung nur noch vorläufig durchzuführen sind. Die Liste des Vorläufigkeitskatalogs ergänzt sich dadurch um einen weiteren Punkt. Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit bestehen auch beim Solidaritätszuschlag, bei der Besteuerung von Leibrenten oder bezüglich der zumutbaren Belastung bei den außergewöhnlichen Belastungen. Einsprüche zu den im Vorläufigkeitskatalog aufgeführten Sachverhalte sind nicht notwendig.

Stand: 30. August 2022

Bild: cirquedesprit - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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