Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Das Ertragswertverfahren

Immobilienbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer

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Bewertungsverfahren

Unter den steuerlichen Bewertungsmethoden für Grundbesitz wird unterschieden zwischen dem Sachwertverfahren (u. a. für eigengenutzte Immobilien) und dem Ertragswertverfahren. Das Ertragswertverfahren findet Anwendung für bebaute Grundstücke, bei denen der nachhaltig erzielbare Ertrag für die Werteinschätzung am Grundstücksmarkt im Vordergrund steht (typische Renditeobjekte). Das Ertragswertverfahren kommt daher insbesondere zur Anwendung bei Mietwohngrundstücken, Geschäftsgrundstücken und gemischt genutzten Grundstücken, für die sich auf dem örtlichen Grundstücksmarkt eine übliche Miete ermitteln lässt.

Stufen der Grundstücksbewertung

Das Ertragswertverfahren gliedert sich in drei Stufen. In einem ersten Schritt ist der Bodenwert zu bestimmen. Bodenrichtwerte sind erhältlich bei dem örtlich zuständigen Gutachterausschuss. In einer zweiten Stufe ist der Gebäudeertragswert zu ermitteln. Die Gebäudeertragswertermittlung setzt folgende drei Rechengrößen voraus: Rohertrag des Grundstücks, Bewirtschaftungskosten sowie Liegenschaftszinssatz. Als Rohertrag ist die Nettojahresmiete heranzuziehen. Umlagen zählen nicht zum Rohertrag. Mieteinnahmen für Stellplätze usw. sind jedoch zu berücksichtigen. Bewirtschaftungskosten sind die bei gewöhnlicher Bewirtschaftung nachhaltig entstehenden Verwaltungskosten, Betriebskosten, Instandhaltungskosten und das Mietausfallwagnis. Der Liegenschaftszinssatz ist der Zinssatz, mit dem der Verkehrswert von Grundstücken im Durchschnitt marktüblich verzinst wird. Der Zinssatz ist ebenfalls bei den Gutachterausschüssen erhältlich.

Ermittlung des Ertragswerts (Steuerwert)

Der Steuerwert einer vermieteten Immobilie ergibt sich schließlich aus dem Gebäudeertragswert, welcher sich aus dem Gebäudereinertrag (ist die Differenz aus der Nettojahresmiete abzüglich der Bewirtschaftungskosten) multipliziert mit einem bestimmten Vervielfältiger errechnet. Der maßgebliche Ertragswert (Steuerwert) für das bebaute Grundstück ergibt sich schließlich aus der Addition von Bodenwert und Gebäudeertragswert. Ist der Gebäudeertragswert negativ oder null, ist mindestens der Bodenwert anzusetzen.

Stand: 29. März 2017

Bild: pogonici - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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