Keine Aufteilung der Aufwendungen bei gemischter Nutzung
Gemischte Nutzung
Reisekosten können nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) bei teilweise betrieblicher/beruflicher und privater Veranlassung nach dem jeweiligen Verhältnis aufgeteilt werden. Diesem Aufteilungsgrundsatz folgte der BFH beim Arbeitszimmer nicht. Der Große Senat des Bundesfinanzhofs hat in seinem aktuellen Beschluss (vom 27.7.2015 GrS 1/14, veröffentlicht am 28.1.2016) betont, dass ein häusliches Arbeitszimmer neben einem büromäßig eingerichteten Raum auch eine ausschließliche oder nahezu ausschließliche betriebliche bzw. berufliche Nutzung voraussetzt.
Der Fall
Ein Steuerpflichtiger mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nutzte einen Wohnraum zu 60 % zur Erzielung dieser Einnahmen und 40 % privat. Er hatte die Aufwendungen für das Zimmer anteilig geltend gemacht. Der Große Senat sieht beim Arbeitszimmer eine sachgerechte Abgrenzung des betrieblichen/beruflichen Bereichs von der privaten Lebensführung als nicht möglich. Auch ein sogenanntes Nutzungszeitenbuch wäre nicht hilfreich. Die darin enthaltenen Angaben wären eine bloße Behauptung des Steuerpflichtigen und könnten nicht überprüft werden.
Stand: 29. März 2016
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.
Starten Sie jetzt den nächsten Schritt: wir beraten Sie persönlich, zuverlässig und vorausschauend. Jetzt unverbindlich kontaktieren!