Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Haustierbetreuung als haushaltsnahe Dienstleistung

Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen sind steuerbegünstigt.

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Haushaltsnahe Dienstleistungen

Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen – darunter fallen nach der Rechtsprechung solche Tätigkeiten, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushaltes erledigt werden – sind steuerbegünstigt. Die Steuerbegünstigung besteht in der Ermäßigung der tariflichen Einkommensteuer in Höhe von 20 % der Aufwendungen, höchstens 4.000 € im Kalenderjahr.

Tierbetreuung

Während die Finanzverwaltung bislang eine Steuerermäßigung für Tierbetreuungskosten abgelehnt hat, sieht das Finanzgericht Düsseldorf (FG) in der Versorgung von Haustieren sehr wohl einen engen Bezug zum Haushalt. Im Streitfall machte ein Ehepaar 302 € an Aufwendungen für eine Tierbetreuerin geltend. Die Aufwendungen waren für die Hauskatze entstanden.

Urteil Finanzgericht

Nach Auffassung der Finanzrichter sind Katzen, die in der Wohnung des Halters leben, dessen Haushalt zuzurechnen. Und übliche Tätigkeiten wie die Reinigung des Katzenklos, die Versorgung der Katze mit Futter und Wasser und die sonstige Beschäftigung des Tieres seien haushaltsbezogen, weil sie im Regelfall durch den Halter und dessen Familienangehörige erledigt werden (Urt. v. 04.02.2015, Az.: 15 K 1779/14 E).

Stand: 27. März 2015

Bild: fuxart - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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