Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Erstattete Rentenversicherungsbeiträge des GmbH-Geschäftsführers

Bundesfinanzhof: keine „verdeckte Gewinnausschüttung“

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Bundesfinanzhof: keine „verdeckte Gewinnausschüttung“

Verdeckte Gewinnausschüttung

Als „verdeckte Gewinnausschüttung“ (vGA) wertet die Finanzverwaltung Zuwendungen einer Kapitalgesellschaft an ihre Gesellschafter, wenn diese außerhalb der vereinbarten Gewinnverteilung erfolgen und durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind (diese Zuwendungen also einem Nichtgesellschafter nicht gewährt würden).

Erstattete Rentenversicherungsbeiträge

Im Streitfall hat die Finanzverwaltung erstattete Arbeitgeberanteile zur Rentenversicherung für die in der GmbH des Gesellschafter-Geschäftsführers beschäftigte Ehefrau als vGA behandelt. Die Beiträge wurden irrtümlich gezahlt.

Urteil Bundesfinanzhof

Der Auffassung der Finanzverwaltung folgte der Bundesfinanzhof (BFH) nicht. Die Weitergabe der Arbeitgeberbeiträge an die Beschäftigte war nicht durch das Gesellschaftsverhältnis des Gesellschafter-Geschäftsführers (Ehegatten) veranlasst. Es resultierte vielmehr aus dem Arbeitsverhältnis der Ehefrau zur GmbH (Urt. v. 21.10.2014, VIII R 21/12).

Stand: 27. März 2015

Bild: Marzanna Syncerz - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

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