Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Erbschaftsteuer International: Neuerungen beim Inlandserwerb

Option für unbeschränkte Steuerpflichtige

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Inlandserwerbe

Immobilienvermögen und diverse weitere Vermögenswerte (u.a. auch inländisches Betriebsvermögen oder wesentliche Beteiligungen) unterliegen auch dann der Erbschaft-/Schenkungsteuer, wenn weder der Erwerber noch der Schenker/Erblasser einen Wohnsitz in Deutschland hat bzw. hatte. Geht Inlandsvermögen über, hat der Erwerber als beschränkt Steuerpflichtiger einen nur geringen Freibetrag von 2000 €. Die Freibeträge bei unbeschränkter Steuerpflicht belaufen sich indes je nach Verwandtschaftsgrad zwischen 20.000 und 500.000 €. Der Europäische Gerichtshof sah hierbei einen Verstoß gegen geltendes EU-Recht, soweit sich der Erbfall/Schenkungsfall innerhalb des EU-Gebietes vollzieht.

Gesetzesänderung

Mit dem Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz hat der Gesetzgeber den EU-Vorgaben Rechnung getragen und das Erbschaftsteuergesetz dergestalt geändert, dass Erwerber von steuerpflichtigem Inlandsvermögen, für die die Steuer nach dem 13.12.2011 entstanden ist, beantragen können, den Vorgang insgesamt als unbeschränkt steuerpflichtig zu behandeln. Antragsberechtigt sind beschränkt Steuerpflichtige mit Wohnsitz innerhalb des EU-/EWR-Gebiets.

Vor-/Nachteile

Ein Antrag auf Behandlung als unbeschränkt Steuerpflichtiger lohnt, wenn es sich um einen Einzelerwerb handelt, für den insbesondere der hohe Freibetrag zwischen Ehegatten oder Eltern/Kinder von 500.000 bzw. 400.000 € genutzt werden kann. Ist weiteres Vermögen vorhanden, welches im Fall der Antragstellung und unbeschränkter Steuerpflicht ebenfalls in Deutschland versteuert werden muss, kommt es auf den Einzelfall an.

Stand: 12. März 2012

Bild: CG - Fotolia.com

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Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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