Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Besteuerung von Stückzinsen aus „Altanleihen“

Altanleihen: Rechtmäßigkeit der Besteuerung vereinnahmter Stückzinsen umstritten.

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Inhalt

Stückzinsen:

Anleger, die in den vergangenen zwei Jahren Stückzinsen aus der Veräußerung sogenannter „Altanleihen“, also aus solchen, die vor dem 1.1.2009 – der Einführung der Abgeltungsteuer – angeschafft worden sind, vereinnahmt haben, müssen diese – nachträglich – versteuern. Dies sieht eine Neuregelung im Jahressteuergesetz (JStG) 2010 vor (§ 52a Abs. 10 Satz 6 Einkommensteuergesetz (EStG)). Banken wurden hierzu vom Bundesfinanzministerium (BMF) verpflichtet, ihren Kunden bis zum 30.4. separate Steuerbescheinigungen auszustellen.

Musterklage:

Steuerpflichtige, die eine solche Steuerbescheinigung erhalten, sollten sich auf die Musterklage beim Finanzgericht Münster berufen (Az. 2 K 3644/10 E). In dem Verfahren macht der Kläger geltend, dass es sich bei der Neuregelung nicht um eine gesetzliche Klarstellung, sondern vielmehr um die Schaffung eines rückwirkenden Steuertatbestands handelt, der verfassungswidrig sei. Gemäß einer Kurzinformation der Oberfinanzdirektion (OFD) Münster (vom 2.2.2011 Nr. 3/2011) bestehen keine Bedenken, Einspruchsverfahren gegen die Besteuerung solcher Stückzinsen ruhend zu stellen, sofern der Steuerpflichtige seinen Einspruch auf das anhängige Verfahren stützt. Aussetzung der Vollziehung wird aber nicht gewährt.

Stand: 15. März 2011

Bild: Thomas Weißenfels - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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