Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Ermäßigte Umsatzsteuersätze auf Restaurant- und Verpflegungsleistungen ab 2026

Geplante Reduzierung des Umsatzsteuersatzes ab 1.1.2026

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Person gibt Rechnungen ein
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Ermäßigter Umsatzsteuersatz

Während für Beherbergungsleistungen der Hotel- und Gaststättenbetriebe der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % gilt, muss für im Restaurant servierte Speisen und Getränke der Regelumsatzsteuersatz von 19 % berechnet werden. Die Bundesregierung will dies ab 2026 ändern.

Steueränderungsgesetz 2025

Der Referentenentwurf für das Steueränderungsgesetz 2025 enthält in Artikel 4 eine geplante Änderung des § 12 Absatz 2 Nummer 15 Umsatzsteuergesetz (UStG). Danach soll für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken der ermäßigte Umsatzsteuersatz gelten. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz soll dieses Mal dauerhaft gelten.

Wettbewerbsverzerrungen

Mit den gleichen Umsatzsteuersätzen soll einerseits die Gastronomiebranche wirtschaftlich unterstützt werden und andererseits sollen Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden. Diese bestehen aktuell dadurch, dass gelieferte oder mitgenommene Speisen bereits dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen. Die dauerhafte Steuersatzsenkung für Speisen in der Gastronomie lässt zudem Abgrenzungsschwierigkeiten bei Cateringleistungen, bei Kita- und Schulessen oder bei der Krankenhausverpflegung entfallen. So kommt es künftig nicht mehr darauf an, ob Lieferungen von Lebensmitteln wesentliche Dienstleistungselemente enthalten oder nicht.

Stand: 24. September 2025

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Erscheinungsdatum:

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Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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