Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

Seitenbereiche

Vereinbaren Sie hier einen Termin in Leonberg oder Leinfelden-Echterdingen!

Auswirkungen des BFH-Parkhausurteils auf Hotelbetriebe als steuerbegünstigtes Betriebsvermögen

Ausstrahlungswirkung des BFH-Urteils auf Hotels, Campingplätze usw.

zum Inhalt
Inhalt
Parkende Autos
© scharfsinn86 - stock.adobe.com

Das Urteil

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 28.2.2024 – II R 27/21 die im Rahmen eines Parkhausbetriebes an Dritte zur Nutzung überlassenen Kfz-Stellplätze als nicht bei der Erbschaftsteuer begünstigtes Verwaltungsvermögen angesehen. Nach dem BFH-Urteil gelten die Rückausnahmen (§ 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 Buchst. a bis f Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) für Kfz-Stellplätze nicht.

Auswirkung auf Hotel- und Gastronomie-Betriebsvermögen

Die BFH-Entscheidung betrifft auch Gastronomiebetriebe, zu deren Betriebsvermögen Kfz-Stellplätze gehören, die Gästen zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden.

Ansicht der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung kommt der Hotel- und Gaststättenbranche allerdings entgegen und zählt Hotels, Pensionen und Campingplätze ohne Ausnahmen zum erbschaftsteuerrechtlich begünstigten Betriebsvermögen (RE 13b.13 der Erbschaftsteuer-Richtlinien ErbStR 2019). Für Gastronominnen und Gastronomen bedeutet dies für die Praxis, dass das BFH-Urteil keine über den Parkhausfall hinausgehende Ausstrahlungswirkung entfalten dürfte.

Stand: 24. September 2025

Bild: scharfsinn86 - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

Starten Sie jetzt den nächsten Schritt: wir beraten Sie persönlich, zuverlässig und vorausschauend. Jetzt unverbindlich kontaktieren!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.