Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Aufwendungen für die Überlassung von Ferienimmobilien

Vertragsverhältnis maßgeblich für die gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen

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Gewerbesteuer

Dem gewerbesteuerrechtlichen Gewinn müssen nach § 8 Nr. 1 Buchst. e des Gewerbesteuergesetzes/GewStG ein Viertel der Summe aus der Hälfte der Miet- und Pachtzinsen für Objekte, die im Eigentum eines anderen stehen, hinzugerechnet werden. Bezüglich der Frage der gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung von Aufwendungen für die Überlassung von Ferienimmobilien zur Weiterüberlassung an Reisende hat der Bundesfinanzhof/BFH Urteil vom 17.8.2023, III R 59/20) entschieden, dass es hier auf die Art des Vertragsverhältnisses ankommt.

Vermietung oder Vermittlung

Stellt das Vertragsverhältnis zwischen einem Ferienimmobilienbesitzer und dem Vermarkter ein Mietverhältnis dar, ist eine Hinzurechnung vorzunehmen. Besteht hingegen nur ein Vermittlungsvertrag, muss keine Hinzurechnung erfolgen.

Stand: 25. September 2024

Bild: Free1970 - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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