Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Keine ermäßigte Einkommensteuer für Coronahilfen

Keine ermäßigte Besteuerung nach der Fünftelregelung für Coronahilfen

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Der Fall

Ein Gastwirt und Hotelier erhielt während der Coronasperrzeiten Soforthilfen/Überbrückungshilfen sowie November-/Dezemberhilfen. Das Finanzamt behandelte die Hilfen steuerlich wie einen Gewinn und unterwarf die Leistungen der tariflichen Einkommensteuer. Der Gastronom meinte, die Hilfen seien als Entschädigungen ermäßigt zu besteuern. Nach § 24 Nr. 1 in Verbindung mit § 34 Einkommensteuergesetz/EStG kann für Entschädigungen als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen die für außerordentliche Einkünfte geltende besondere Besteuerung mit der sogenannten Fünftelregelung Anwendung finden.

Urteil

Nach Ansicht des Finanzgericht/FG Münster (Urteil vom 26.4.2023, 13 K 425/22) handelt es sich bei den Coronahilfen nicht um außerordentliche Einkünfte. Denn die Voraussetzungen hierfür lagen nicht vor. Die Hilfszahlungen bezogen sich auf die Hilfszeiträume für jenes Kalenderjahr, für das sie ausgezahlt worden sind. Die Hilfszahlungen sollten sich weder auf andere Veranlagungszeiträume erstrecken noch sind sie in einem anderen Veranlagungszeitraum bezogen worden als dem, für den sie gezahlt worden sind.

Revision nicht zugelassen

Die Revision hat das FG Münster nicht zugelassen. Nichtzulassungsbeschwerde wurde nicht eingereicht. Das Urteil ist rechtskräftig.

Stand: 27. September 2023

Bild: Racamani - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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