Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Steuerliche Behandlung von Brauerei-Zuwendungen

Zuwendungen gegen eine Bier-Abnahmeverpflichtung

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Zuschüsse

Brauereien gewähren Gastronomen vielfach Zuschüsse für den Bau, den Umbau, die Einrichtung oder Modernisierung einer Gaststätte. Die Zuschussgewährung ist im Regelfall mit einer Bierabnahmeverpflichtung verbunden.

Entgelt für das Lieferrecht

Umsatzsteuerlich gesehen sind solche Zuschüsse, als Entgelte für das Bier-Lieferrecht zu werten. Der Zuschuss ist steuerbar und steuerpflichtig.

Überlassung von Wirtschaftsgütern

Stellt die Brauerei gegen eine Bierabnahmeverpflichtung diverse Wirtschaftsgüter leihweise zur Verfügung, stellt diese Leihgabe kein steuerpflichtiges Entgelt dar.

Darlehen

Gewährt eine Brauerei dem Gastronom ein Darlehen und wird die Darlehensschuld über einen Zuschlag bzw. Aufschlag auf den Bier-Abnahmepreis getilgt, zählten diese Aufschläge nicht zum Wareneinkauf. Eine Vorsteuerabzugsberechtigung ergibt sich daraus nicht.

Stand: 27. September 2022

Bild: magann - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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